Für Mitarbeiter und Lieferanten
VERHALTENSKODEX
VORWORT
Das Ansehen unseres Unternehmens ist in seinem über 50-jährigen Bestehen stetig gewachsen. Unsere Kunden, Lieferanten und Dienstleister sowie Geschäftspartner gründen ihr Vertrauen in uns auf langjährige verlässliche Partnerschaft und die Solidität eines unabhängigen Familienunternehmens, das sich dynamisch weiterentwickelt und beständig verbessert.
Daher liegt es in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen in einer Wertschöpfungskette entstehen, die im Einklang mit internationalen Standards steht. Wir haben deshalb unsere Erwartungen an unsere Mitarbeiter und Lieferanten im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt und Geschäftsethik im nachfolgenden “Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Lieferanten" zusammengefasst. Dieser Verhaltenskodex beruht vor allem auf den Prinzipien des „UN Global Compact", den in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO festgelegten Standards und dem Verhaltenskodex der Elektronikindustrie (EICC).
Im vorliegenden Verhaltenskodex werden die Grundsätze und Anforderungen von Plastitec an unsere Partner sowie deren Mitarbeiter definiert. Dazu zählt, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze zu halten.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und Partnern, dass sie sicherstellen, dass auch ihre Lieferanten und Dienstleister sich an den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex bzw. den zugrundeliegenden Standards orientieren und diese einhalten. Für den Fall, dass andere Bestimmungen oder Gesetze weitergehende Regelungen vorsehen, haben diese Vorrang vor diesem Verhaltenskodex.
Der Verhaltenskodex ist bei Plasitec fester Bestandteil der Lieferantenauswahl und -bewertung. Plastitec behält sich das Recht vor, Geschäftsbeziehungen mit Partnern ggf. zu beenden, sofern diese die nachfolgend definierten Grundsätze nicht einhalten.
Die Einhaltung dieser Grundsätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist Plastitec sehr wichtig. Als Teil dieser Wertschöpfungskette zählen wir deshalb auf Ihre Mitwirkung.
Bei Fragen zu diesem Verhaltenskodex wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Plastitec.
Franz Klausmann
Geschäftsführer (CEO)
Haigerloch, März 2024
1) ARBEITSBEDINGUNGEN
Der PLASTITEC und ihre Partner verpflichten sich, die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter zu wahren und sie mit Würde und Respekt zu behandeln. Dies bezieht sich auf alle Mitarbeiter, einschließlich Zeit- und Wanderarbeiter, studentische Hilfskräfte, Leiharbeiter, fest angestellte Arbeitnehmer und jegliche sonstige Arten von Arbeitskräften.
1.1 FREIE WAHL DER BESCHÄFTIGUNG
Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeiter müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können.
1.2 KEINE KINDERARBEIT
Der Einsatz von Kinderarbeit ist verboten. Personen unter 15 Jahren (je nach Landesgesetz unter 14 Jahren) oder schulpflichtige Personen oder Personen, die das in dem jeweiligen Land geltende Mindestalter für eine Beschäftigung noch nicht erreicht haben, dürfen nicht beschäftigt werden. Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen keine Arbeiten ausführen, welche die Gesundheit und Sicherheit junger Mitarbeiter gefährden könnten. Für diesen Fall sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Kinder/Jugendlichen zu treffen.
1.3 ARBEITSZEIT
Die Wochenarbeitszeit darf die jeweils gesetzlich festgelegte Höchstzahl an Stunden nicht überschreiten. Darüber hinaus darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 60 Stunden, einschließlich Überstunden, betragen. Ausnahmen bilden Notfälle und außergewöhnliche Umstände. Mitarbeitern ist in einer Siebentagewoche mindestens ein arbeitsfreier Tag zuzugestehen.
1.4 LÖHNE UND SOZIALLEISTUNGEN
Neben wirtschaftlichen Gegebenheiten, Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Produktivität hat die den Mitarbeitern (Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen) gezahlte Vergütung sämtlichen einschlägigen nationalen Gesetzen zur Entlohnung zu entsprechen, wozu auch Gesetze zum Mindestlohn, zu Überstunden und zu gesetzlich festgelegten Sozialleistungen gehören. Durch die Entlohnung ist es den Mitarbeitern außerdem zu ermöglichen, am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen.
1.5 MENSCHENWÜRDIGE BEHANDLUNG
Mitarbeiter sind nicht mit unverhältnismäßiger Strenge oder in unmenschlicher Weise zu behandeln. Dazu gehören auch sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Maßregelung, körperliche und seelische Misshandlung. Dies gilt auch für die Androhung einer solchen Behandlung.
1. 6 VERBOT DER DISKRIMINIERUNG
PLASTITEC und ihre Partner verpflichten sich dazu, in ihrer Belegschaft keine Belästigungen oder gesetzeswidrige Diskriminierungen zu dulden. PLASTITEC und ihre Partner dürfen im Rahmen von Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken, wie zum Beispiel bei Beförderungen und Entlohnungen oder beim Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten, Mitarbeiter nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Abstammung, Behinderung, Schwangerschaft, religiöser oder politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Familienstand diskriminieren.
1.7 VEREINIGUNGSFREIHEIT
PLASTITEC und ihre Partner räumen ihren Mitarbeitern in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Gesetzen das Recht ein, Vereinigungen zu bilden und beizutreten sowie ihre Interessen wahrzunehmen.
2) GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
PLASTITEC und ihre Partner erkennen an, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zur Steigerung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie zur Motivation der Mitarbeiter beiträgt.
2.1 GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
PLASTITEC und ihre Partner stellen sicher, dass in ihren Unternehmen Systeme, Prozesse und/oder Maßnahmen zur Einhaltung nationaler gesetzlicher Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften bestehen.
Potenzielle Sicherheitsrisiken sind bei PLASTITEC und ihren Partner zu ermitteln, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Die Mitarbeiter sind über potenzielle Sicherheitsrisiken, das richtige, sichere Verhalten und über entsprechend zu implementierende Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Ist eine angemessene Gefahrenkontrolle durch solche Maßnahmen nicht möglich, ist den Mitarbeitern eine angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
2.2 NOTFALLVORSORGE
Potenzielle Notfallsituationen und -ereignisse sind zu ermitteln und zu bewerten. Ihre Auswirkungen sind durch die Einführung von Notfallplänen und Meldeverfahren zu minimieren.
3) UMWELT
PLASTITEC und ihre Partner erkennen an, dass der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ein integraler Bestandteil der Herstellung von Produkten ist. Bei den Produktionsprozessen sind negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden und die natürlichen Ressourcen zu schonen.
3.1 UM W ELTSCHUTZ
PLASTITEC und ihre Partner haben Systeme, Prozesse und/oder Maßnahmen implementiert sowie erforderliche Genehmigungen eingeholt, um die Einhaltung nationaler gesetzlicher Umweltvorschriften sicherzustellen. Die Mitarbeiter sind zu unterweisen, wie Umweltrisiken vermieden werden können.
3.2 GEFÄHRLICHE STOFFE
Chemikalien oder andere Materialien, die bei der Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass Umgang, Beförderung, Lagerung, Nutzung bzw. Wiederverwendung und Entsorgung sicher erfolgen.
3.3 EINSCHRÄNKUNGEN BEI PRODUKTINHALTSSTOFFEN
PLASTITEC und ihre Partner werden alle national gültigen Gesetze, Regelungen und übermittelten Kundenvorgaben hinsichtlich des Verbots oder der Beschränkung spezifischer Substanzen einhalten. Dazu gehört auch die Kennzeichnungspflicht für das Recycling und die Entsorgung.
4) GESCHÄFTSETHIK
PLASTITEC und ihre Partner sowie deren Vertreter halten zur Erfüllung ihrer sozialen Verpflichtungen und für eine erfolgreiche Positionierung am Markt hohe ethische Anforderungen ein. Hierzu zählen die folgenden Grundsätze:
4.1 ALLGEMEINE GESETZESTREUE
PLASTITEC und ihre Partner verpflichten sich, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit jederzeit alle jeweils geltenden nationalen Gesetze und sonstige Vorschriften einzuhalten.
4.2 INTEGRITÄT
Alle geschäftlichen Interaktionen haben sich an hohen Integritätsnormen zu orientieren. PLASTITEC und ihre Partner sollen keinerlei Toleranz gegenüber Bestechung, Korruption, Erpressung, Betrug und Unterschlagung zeigen und sie in jeglicher möglichen Form verbieten. Alle Geschäftsabläufe sollten transparent sein und in den Geschäftsunterlagen von PLASTITEC und ihren Partnern korrekt nachvollzogen werden können.
4.3 VERBOT VON VORTEILSANNAHME UND -GEWÄHRUNG
Bestechungsgelder oder sonstige Mittel zur Erlangung eines unzulässigen oder unangebrachten Vorteils sind weder anzubieten noch sich verspechen zu lassen oder anzunehmen. Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung dieser Anforderungen müssen angewendet werden, um sicherzustellen, dass Antikorruptionsgesetze zur Genüge erfüllt werden.
4.4 FAIRER WETTBEWERB (KARTELLRECHT)
PLASTITEC und ihre Partner achten den fairen Wettbewerb und üben jegliche Geschäftstätigkeit unter Einhaltung der geltenden kartellrechtlichen Gesetze und Vorschriften aus.
4.5 VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN
Entscheidungen sollen ausschließlich auf der Grundlage sachlicher geschäftsbezogener Erwägungen und nicht unter Einfluss persönlicher Interessen getroffen werden.
4.6 SCHUTZ VERTRAULICHER INFORMATIONEN
Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Informationen sind nur soweit notwendig und zulässig zu verwenden sowie angemessen zu schützen.
4.7 EXPORT-/IMPORTGESETZE
Die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften in den Bereichen Export- und Importkontrolle sowie Zoll sind zu beachten.
4.8 OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN
Informationen zu Geschäftsaktivitäten, Struktur, Finanzsituation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens sind im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und üblichen Verfahrensweisen der Branche offenzulegen. Das Fälschen von Aufzeichnungen und die falsche Darstellung von Zuständen und Verfahrensweisen in der Beschaffungskette sind nicht hinnehmbar.
4.9 GEISTIGES EIGENTUM
Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologietransfer und die Weitergabe von Know-how haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte geschützt sind.
4.10 VERANTWORTUNGSVOLLE ROHSTOFFBESCHAFFUNG
PLASTITEC und ihre Partner sollen Maßnahmen erarbeiten, die nach bestem Wissen und Gewissen sicherstellen, dass verwendete Rohstoffe (z.B. Tantal, Zinn, Wolfram, Gold etc.) in den von ihnen hergestellten Produkten nicht direkt oder indirekt dazu dienen, bewaffnete Gruppen, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen, zu finanzieren oder zu unterstützen. PLASTITEC und ihre Partner sollen bezüglich der Herkunft und der Überwachungskette dieser Mineralien gebührende Sorgfalt walten lassen und diese Sorgfaltsmaßnahmen PLASTITEC auf Verlangen offenlegen.